Nur bei einer bestimmten Grundlüftung ist sichergestellt, dass zu hohe Raumluftfeuchtigkeit, Gerüche, Schadstoffe und CO2 in ausreichendem Maße aus den Räumen abgeführt werden. Dies betrifft Neubauten genauso wie energetisch sanierte Gebäude, welche vergleichsweise luftdicht sind. Doch wann sind lüftungstechnische Maßnahmen (zwingend) erforderlich?
Mindestluftwechsel sicherstellen
Für die Nutzung von Wohnungen ist eine ausreichende Lüftung notwendig. Auch deshalb fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV) in § 6 (2): Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Nicht nur für Wohnneubauten schreibt deshalb die Lüftungsnorm DIN 1946-6 (neu: 2019-12) ein sogenanntes Lüftungskonzept vor. Erfolgen im Rahmen einer energetischen Sanierung lüftungstechnische Veränderungen, dann müssen Besitzer ein bestehendes Gebäude überprüfen lassen. Dies gilt, falls
- Sie in einer Nutzungseinheit mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauschen lassen.
- Sie bei einer Dachgeschosswohnung mehr als ein Drittel der Dachfläche abdichten lassen.
- eine Nachrüstung von Lüftungssystemen in Teilbereichen oder einzelnen Räumen erfolgt.
Systeme der Wohnungslüftung | anrechenbare Infiltration: | |||
1. Freie Lüftung | Querlüftung | Min. Fl | ||
Schachtlüftung | Min. RL | |||
2. Ventilatorgestützte Lüftung | Abluftsystem | Min. NL | ||
Zuluftsystem | Min. NL | |||
Zu-/Abluftsystem | Min. NL | |||
3. Kombinierte Lüftungssysteme | Getrennte Lüftungsbereiche | Je nach Komb. | ||
Überlagernde Lüftungsbereiche | Je nach Komb. | |||
Hybridlüftung | Je nach Komb. |
Was wird geprüft?
Viele Fachleute sind in der Lage, ein Lüftungskonzept zu erstellen. Vorrausgesetzt sie sind mit lüftungstechnischen Anlagen vertraut oder sind in der Gebäudeplanung tätig. Das trifft zum Beispiel auf Architekten oder Heizungs- und Lüftungs-Fachhandwerker zu. Diese führen eine Prüfung bei unterschiedlichen, aber üblichen Nutzungsbedingungen durch. Dabei überprüfen sie, ob ein ausreichender Luftwechsel sichergestellt ist und der notwendige Luftaustausch erfolgen soll.
Der Fachmann berücksichtigt dabei die bauphysikalischen, lüftungs- und gebäudetechnischen Erfordernisse. Zu einem Lüftungskonzept gehören:
- die Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen feststellen
- Vorschlag für ein nutzerunabhängig wirksames Lüftungssystem
- eventuell notwendige nutzerabhängige Lüftungsmaßnahmen feststellen.
Hinweis: Die Notwendigkeitsprüfung berücksichtigt nur die Belange des Feuchteschutzes, nicht die der Raumluftqualität (Schadstoffbelastung).
Schnell online prüfen
Um die Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen schnell zu prüfen, hat der Fachverband Gebäude Klima e. V. (FGK) ein kostenloses Online-Tool entwickelt. Dieses liefert Ergebnisse anhand von einfachen Fragen und ohne die Eingabe von Messwerten. Nicht-Experten können das Tool somit sicher nutzen. Nicht-Experten schließt Hausbesitzer mit ein.
Der Fachmann muss einen Plan vorlegen
Ergibt die Prüfung, dass Maßnahmen erforderlich sind, ist der Fachmach dazu verpflichtet eine Planung vorzulegen. Die Planung beschreibt, wie das Lüftungskonzept in der Umsetzung aussehen soll. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann ihn der Hausbesitzer bei späteren Schäden durch falsches Lüften in Regress nehmen.
Der Eigenheimbesitzer ist nicht verpflichtet, die im Lüftungskonzept empfohlene(n) Maßnahme(n) in seinem Haus umzusetzen. Allerdings handelt er dann auf eigene Gefahr und trägt im Schadensfall das Risiko alleine. Das gilt auch mit Blick auf eventuell notwendige Sanierungskosten, falls der Versicherer die Erstattung ablehnt oder kürzt.