Holztreppen bieten sich wegen ihres relativ geringen Gewichts für das Aufstocken von Gebäuden besonders an. Das kann im Hinblick auf die Statik von entscheidendem Vorteil sein. Wird ein Dach vollwertig ausgebaut oder das Haus um eine Etage erhöht, gelten für Treppen aber bauliche Anforderungen, die strenger sind als Wohnungsstandards. Darauf weist Thomas Köcher, Geschäftsführer der Treppenmeister-Partnergemeinschaft, hin.
Beim Aufstocken von Gebäuden gelten für Treppen besondere Vorschriften
Wird eine Etage aufgestockt, stellt die Treppe einen Teil des Rettungswegs dar. Somit spielt der Brandschutz eine wichtige Rolle. Meist müssen die Konstruktionen zumindest die Feuerwiderstandsklasse F 30 aufweisen. Das bedeutet, die Treppe muss 30 Minuten Hitze und Flammen standhalten ohne einzubrechen. Treppenmeister hat mit der F30-Wangentreppe und F30-Systemtreppe entsprechende Modelle im Programm.
Fest eingebaute Treppen sind bei Aufstockungen ein Muss. Das gilt auch, wenn die Treppe „nur“ auf den ehemaligen Dachboden führt. „Wird eine Etage vollwertig als Wohnraum ausgebaut und damit im rechtlichen Sinn ein Aufenthaltsraum, müssen Treppen sicher und stabil sein. Raumspar- oder Leitertreppen kommen da nicht infrage“, betont Köcher. In den meisten Fällen entsprechen Treppen mit dem CE-Zeichen den nötigen Standards.
Wer Platz sparen will, kann auf Systemtreppen zurückgreifen, bei denen die Stufen nur an einer Seite in der Wand verankert sind und ansonsten die freitragende Konstruktion ihre Stabilität über das Geländer erhält. Sie kommen mit nur einem Quadratmeter Grundfläche aus. Eine Möglichkeit, den Platz unter der Treppe optimal zu nutzen, bieten genau eingepasste Schränke und Regale. Sogar Sitznischen lassen sich integrieren.
Wichtig bei Aufstockungen ist auch der Schallschutz – gerade wenn über die Treppe verschiedene Wohnungen miteinander verbunden sind. Stufen mit einer ausgeklügelten Gummilagerung können den Trittschall auf ein Minimum reduzieren.
Alle Bilder: Treppenmeister GmbH