Für die meisten Eigenheimbesitzer wird das Thema Renovierung früher oder später einmal interessant. Ob gleich beim Einzug einige Änderungen notwendig oder gewünscht sind, oder ob im Laufe der Jahre ein paar Schönheitsreparaturen oder Modernisierungen anfallen, irgendetwas gibt es in und um das eigene Zuhause immer zu tun. Wer über das notwendige handwerkliche Geschick verfügt, packt gerne selbst mit an und kann dadurch meist eine Menge Geld sparen, denn professionelle Handwerker sind teuer und vor allem kleinere Renovierungsarbeiten lassen sich oft auch ohne den Profi durchführen. Wenn dann noch ein paar fleißige Helfer aus der Familie oder dem Freundeskreis mit anpacken, lässt sich so manches Projekt im Handumdrehen verwirklichen.
Wichtig ist bei jeder Art von Renovierung das Thema Sicherheit. Egal, wie klein oder groß die Baustelle ist, auch im privaten Bereich sollten die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, damit bei der Arbeit niemand verletzt wird und keine Schäden entstehen, die vermieden werden könnten. In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Baustelle Eigenheim, den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und der Frage, welcher Versicherungsschutz für den Bauherrn und seine fleißigen Helfer erforderlich ist.
Die Baustelle richtig absichern
Wer am Eigenheim kleinere oder größere Renovierungen oder sogar Umbaumaßnahmen durchführen möchte, sollte großen Wert auf Sicherheit legen. Dazu gehört zunächst, sich genau darüber zu informieren, ob die geplanten Arbeiten ohne Risiko durchgeführt werden können. Vor allem Umbaumaßnahmen, wie zum Beispiel die Vergrößerung einzelner Räume durch das Einreißen von Wänden, sollten vorher gründlich geprüft werden. Für Laien ist es empfehlenswert den Rat eines Architekten und je nach Vorhaben zusätzlich die Hilfe eines Statikers in Anspruch zu nehmen. Wird für den Umbau versehentlich eine tragende Wand entfernt, kann das gesamte Gebäude unbewohnbar werden.
Sind alle notwendigen Informationen eingeholt, kann die Baustelle eröffnet werden. Damit während und außerhalb der Arbeitszeit niemand verletzt wird, ist der gesamte Baustellenbereich während des gesamten Zeitraumes gut sichtbar zu markieren. Das gilt besonders für Gruben und andere Aushebungen, ungesicherte Treppenauf- und -abgänge sowie elektrische Leitungen oder Anschlüsse, die offen zugänglich sind Warnmarkierungen können mithilfe von Absperrband, Markierungsfarben, Warnaufstellern, Ketten oder Gittern vorgenommen werden. Zusätzliche Hinweisschilder weisen beispielsweise auf elektrische Leitungen, Baulöcher oder ähnliche Gefahrenquellen hin. Die passenden Materialien, mit denen eine Baustelle sachgerecht abgesichert werden kann, sind im Fachhandel erhältlich. Unter schilder-versand.com finden Bauherren und Hobby-Handwerker eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten, ihre private Baustelle bestmöglich zu kennzeichnen und abzusichern.
Werkzeuge und Baumaterialien stellen immer ein gewisses Sicherheitsrisiko dar. Deshalb sollten alle Gerätschaften, Werkzeuge, Hilfsmittel und die erforderliche Sicherheitskleidung nach Gebrauch an einem sicheren Ort verstaut werden. Gefährliche Werkzeuge, die eine erhöhte Verletzungsgefahr mit sich bringen, werden idealerweise nach Beendigung der täglichen Arbeit weggeschlossen. Leitern sind ebenfalls eine Gefahrenquelle. Wenn möglich, sollten sie deshalb bei jeder Baupause entfernt und sicher aufbewahrt werden. Ist dies nicht möglich, müssen sie als ungesicherter Auf- und Abgang zumindest deutlich sichtbar markiert werden.
Personenschutz steht auf jeder Baustelle an erster Stelle. Deshalb sollten alle Helfer auf der Baustelle Wert auf die richtige Sicherheitsbekleidung legen. Dazu zählen je nach Art der Arbeit Sicherheitsschuhe, Schutzhelme und Handschuhe. Bei Außenarbeiten sind je nach Arbeitsplatz auch Warnwesten ratsam. Bauherren können zur Orientierung die Leitlinien für Sicherheit und Gesundheit der Berufsgenossenschaften heranziehen.
Ein wichtiger Sicherheitshinweis noch zum Schluss: Kinder haben auf Baustellen grundsätzlich nichts zu suchen. So spannend Bauarbeiten auch sein mögen, eine Baustelle ist kein Spielplatz und birgt zahlreiche Sicherheitsrisiken. Zu ihrem eigenen Schutz sollten Kinder jeden Alters deshalb der Baustelle fern bleiben.
Private Helfer: Versicherungsschutz ist wichtig
Wer für eine Renovierung oder einen Umbau auf die Hilfe privater Handwerker baut, sollte seine Helfer von Anfang an gut absichern. Sollte es bei der Arbeit trotz höchster Sicherheitsvorkehrungen doch einmal zu einer Verletzung kommen, sind Bauherr und Helfer damit auf der sicheren Seite.
Die Kosten für den gesetzlichen Unfallschutz variieren von Bundesland zu Bundesland stark. Berechnet wird er pro versicherter Person und pro Arbeitsstunde. Der Bauherr kann hier also sehr genau mit der Berufsgenossenschaft abrechnen. Üblich ist eine Gesamtrechnung nach Abschluss der Bauphase. Es ist aber auch möglich, eine oder mehrere Zwischenrechnungen anzufordern, um die Gesamtkosten für den Versicherungsschutz der privaten Helfer von Anfang an im Blick zu behalten.
Der Versicherungsschutz für private Helfer und Freizeitbauarbeiter ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Bauherrn übernommen werden, unabhängig davon, ob die Helfer entgeltlich oder unentgeltlich, für einen längeren Zeitraum oder nur kurzfristig auf der Baustelle oder im Rahmen der Renovierungsarbeiten tätig werden. Das gilt auch für Familienmitglieder und Personen, die im selben Haushalt leben. Der Bauherr ist verpflichtet, alle privaten Helfer sowie Freizeitbauarbeiter und Minijobber bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Alle geleisteten Arbeitsstunden sind nachweispflichtig. Die Anmeldung des Umbau- oder Renovierungsvorhabens muss spätestens eine Woche nach der Aufnahme der Arbeiten bei der zuständigen Anlaufstelle der BG Bau gemeldet werden. Kommt der Bauherr seiner gesetzlichen Pflicht nicht nach, droht ihm im Ernstfall ein Bußgeld von 2.500,00 Euro. Die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauhelfer greift aber auch dann, wenn der Bauherr die Baustelle und die daran beteiligten Arbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet hat.
Überschreiten alle geleisteten Arbeiten auf der Baustelle ein Maximum von 40 Stunden nicht, muss die Baustelle nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Auch private Gefälligkeiten in diesem Rahmen sind nicht versicherungspflichtig. Allerdings sind Helfer, für die die Versicherungspflicht aus den genannten Gründen nicht gilt, auch nicht durch den gesetzlichen Unfallschutz abgesichert. Zusätzlichen Schutz bietet die so genannte Bauherren-Haftpflichtversicherung. Es handelt sich dabei um einen zusätzlichen privaten Versicherungsschutz, der den Bauherren auch gegen Schäden für Dritte absichert, die durch die Arbeiten auf der Baustelle verursacht werden. Dazu zählen beispielsweise Schäden an parkenden Fahrzeugen, Grundstücksbegrenzungen oder auf benachbarten Grundstücken. Abgesichert sind Personen- und Sachschäden in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Kosten für diesen zusätzlichen Versicherungsschutz sind abhängig vom Umfang der Arbeiten und davon, ob private Helfer an den Renovierungs- oder Umbauarbeiten beteiligt werden.